Veterinärkontrollen

Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen:

Sichere und gesunde Fleisch- und Milchprodukte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. In Tierhaltungsbetrieben der ganzen Schweiz werden deshalb regelmässig einheitliche Stichprobenkontrollen durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten durchgeführt. Die Durchführung dieser Veterinärkontrollen ist Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Bei den Veterinärkontrollen handelt es sich um Stichprobenkontrollen die von Amtlichen Tierärzten und Amtlichen Fachassistenten der Urkantone durchgeführt werden und unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes stehen.

Hygiene in der Primärproduktion (HyPrP)

Ziel: Die Herstellung der tierischen Primärprodukte erfolgt so, dass die daraus gewonnenen Lebensmittel sicher und hygiensisch sind. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:

  • Das Tränkewasser ist sauber und die Futtermittel unverdorben.
  • Alle Einrichtungen, die mit Futtermitteln und tierischen Primärprodukten in Kontakt kommen, sind einwandfrei.
  • Futtermittel und tierische Primärprodukte werden von gefährlichen Stoffen und Abfällen getrennt gelagert.
  • Die Art, Menge und Herkunft der zugekauften Futtermittel ist dokumentiert.
  • Aufzeichnungen über die Anwendung von Chemikalien/Gitftstoffen zur Bekämpfung von Schädlingen in der Tierhaltung und bei der Lagerung von tierischen Primärprodukten sind vorhanden, die Anwendungsvorschriften wurden eingehalten und es werden nur zulässige Produkte verwendet.
  • Die Persoalhygiene im Betriebe ist genügend und angemessen.
  • Die Art, Menge und Empfänger von tierirschen Primärprodukten sind dokumentiert.
  • Die Eier werden sachgerecht gelagert.

> weitere Informationen zur Hygiene in der Primärproduktion

Milchhygiene (MHy)

Es wird überprüft, ob die Milch auf hygienische Art und Weise gewonnen wird und ob die Vorkehrungen gegen Rückstände getroffen wurden, nämlich:

  • Die Euterkontrollen werden monatlich durchgeführt, dokumentiert und die Ergebnisse mindestens 3 Jahre aufbewahrt.
  • Die Voraussetzungen für die erforderliche Hygiene beim Melken sind getroffen.
  • Für die korrekte Wartung der Melkmaschine wird gesorgt.
  • Der Reinigungs- und Milchlagerraum sowie der Tank und die milchführenden Anlagen sind sauber und in korrektem Zustand.
  • Die Milch wird vorschriftsgemäss filtriert, gekühlt, gelagert und transportiert.
  • Das Ablieferungsverbot für Milch wird eingehalten.

> weitere Informationen zur Milchhygiene

Tierarzneimitteleinsatz (TAM)

Hier stellt sich die Frage, ob der korrekte und fachgerechte TAM-Einsatz nachvollziehbar gewährleistet ist. Deshalb werden folgende Punkte überprüft:

  • Es ist eine TAM-Vereinbarung mit dem Tierarzt/ der Tierärztin vorhanden, der die TAM auf Vorrat abgibt.
  • Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung werden durchgeführt und die Besuche sind korrekt dokumentiert.
  • Die Vorratsmenge der TAM entspricht dem Tierbestand.
  • Das Behandlungsjournal wird korrekt geführt und 3 Jahre aufbewahrt.
  • Zusatzetiketten auf TAM sind mit den erforderlichen Angaben vorhanden und schriftliche Anwendungsanweisungen liegen, wenn nötig, vor.
  • Die Inventarliste stimmt mit den auf dem Betrieb vorhandenen TAM überein und die Inventarliste wird 3 Jahre aufbewahrt.
  • Die TAM sind zugelassen, nicht abgelaufen und werden richtig gelagert.
  • Wenn AMV/FüAM über betriebseigene technische Anlagen verabreicht werden, sind die Anforderungen (Bewilligung von Swissmedic, FTVP-Vertrag, Rezept, Anwendungsanweisung, Anlagedokumentation) erfüllt.
  • Falls der Tierhalter die Schmerzausschaltung bei Enthornungen und Frühkastration selber durchführt: Die Anforderungen bezüglich TAMV und TSchV sind erfüllt.

> weitere Informationen zum Tierarzneimitteleinsatz (TAM)

Tiergesundheit (TGS)

Erfolgt die Tierproduktion auf dem Betrieb hygienisch und seuchenunbedenklich?

  • Gesundheitszustand und Pflege der Tiere sind in Ordnung.
  • Werden Aborte dem Tierarzt gemeldet (Meldepflicht bei Seuchenverdacht).
  • Die tierärztliche Betreuung der Tiere ist sichergestellt.

> weitere Informationen zur Tiergesundheit

Tierverkehrskontrolle (TVK)

Hier interessiert uns, ob die Rückverfolgbarkeit des Tierverkehrs gewährleistet ist:

  • Die Tiere sind vorschriftsgemäss gekennzeichnet und identifizierbar.
  • Der Tierbesstand  stimmt mit den Daten der TVD (Rinder, Equiden, Schweine) beziehungsweise mit der Bestandesliste (Rinder, Ziegen) überein.
  • Die Begleitdokumente für den Tierverkehr sind vollständig und korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt.

> weitere Informationen zu der Tierverkehrskontrolle

Tierschutz baulich und qualitativ (TSch)

Die Tierschutz-Grundkontrolle in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Kaninchen und / oder Geflügel findet ab 2014 nicht mehr im Rahmen der ÖLN-Kontrolle, sondern integriert in die Veterinärkontrolle statt. Es werden sowohl der bauliche, als auch der qualitative Tierschutz nach den Vorgaben der Technischen Weisung Tierschutz-Grundkontrolle beurteilt. Die Ergebnisse werden in den Tierschutz-Kontrollberichten pro Tierart festgehalten. Der Kontrolleur fasst für den Tierhalter und das VdU die Ergebnisse zusammen und ordnet das Gesamtergebnis einem Dringlichkeitsgrad zu, damit das VdU als zuständige kantonale Tierschutzfachstelle zeitliche angemessen reagieren kann.

> weitere Informationen zum Thema Tierschutz

Allgemein:

Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen

Technische Weisung Tierschutz – Grundkontrollen in Tierhaltungen

Kontrollhandbücher baulicher und qualitativer Tierschutz

Korrektes Verhalten bei Veterinärkontrollen

Dokumente Nutztiere:

Kontrollberichtsvorlage Nutztiere

Tierkategorien, Kontrollbericht Tierschutz

Anmeldung Veterinärkontrolle

MHy

Schalmtestresultat

Überprüfung der Trinkwasserqualität

TAM

Inventarliste

Behandlungsjournal

Verbotene Abgabe auf Vorrat TAM

TVK

Kennzeichnung von Klauentieren (Technische Weisung)

Anleitung zum Führen der Tierverzeichnisse

Tierverzeichnis Klauentiere (vorher Tierverzeichnis Rinder/Ziegen und Tierverzeichnis Schafe/Schweine)

Begleitdokument

Merkblatt TVK Equiden

TSch

GVE-Umrechnungstabelle

Auslaufjournal

Verschmutzungsindex Rindvieh

Körper-Konditions-Beurteilung

Bewilligte Netzgeräte ab 01.09.2013

Abmessungen für Aufstallungssysteme

Abzüge bei Tierschutzverstössen

Sömmerungskontrolle

Merkblatt Veterinärkontrollen auf Sömmerungsbetrieben

Stallcheck

Fische

Kontrollberichtsvorlage Fische

Inventarliste

Behandlungsjournal

Bestandeskontrolle

Begleitdokument

Einsatz Desinfektionsmittel

Dokument über vermehrte Sterblichkeiten

Betriebstagebuch

Bienen

Kontrollberichtsvorlage Bienen

Schreiben an Tierhalter (Kontrollankündigung) Bienen

Bestandeskontrolle / Behandlungsjournal für Imker