Veterinärkontrollen
Amtliche Kontrolle in der Primärproduktion in Tierhaltungen:
Sichere und gesunde Fleisch- und Milchprodukte gibt es nur von gesunden Tieren. Die Qualität dieser Primärproduktion muss ausgewiesen und dokumentiert werden. In Tierhaltungsbetrieben der ganzen Schweiz werden deshalb regelmässig einheitliche Stichprobenkontrollen durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten durchgeführt. Die Durchführung dieser Veterinärkontrollen ist Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Bei den Veterinärkontrollen handelt es sich um Stichprobenkontrollen die von Amtlichen Tierärzten und Amtlichen Fachassistenten der Urkantone durchgeführt werden und unter der fachlichen und organisatorischen Leitung des Kantonstierarztes stehen.
Hygiene in der Primärproduktion (HyPrP)
Ziel: Die Herstellung der tierischen Primärprodukte erfolgt so, dass die daraus gewonnenen Lebensmittel sicher und hygiensisch sind. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen folgende Kontrollpunkte erfüllt sein:
- Das Tränkewasser ist sauber und die Futtermittel unverdorben.
- Alle Einrichtungen, die mit Futtermitteln und tierischen Primärprodukten in Kontakt kommen, sind einwandfrei.
- Futtermittel und tierische Primärprodukte werden von gefährlichen Stoffen und Abfällen getrennt gelagert.
- Die Art, Menge und Herkunft der zugekauften Futtermittel ist dokumentiert.
- Aufzeichnungen über die Anwendung von Chemikalien/Gitftstoffen zur Bekämpfung von Schädlingen in der Tierhaltung und bei der Lagerung von tierischen Primärprodukten sind vorhanden, die Anwendungsvorschriften wurden eingehalten und es werden nur zulässige Produkte verwendet.
- Die Persoalhygiene im Betriebe ist genügend und angemessen.
- Die Art, Menge und Empfänger von tierirschen Primärprodukten sind dokumentiert.
- Die Eier werden sachgerecht gelagert.
> weitere Informationen zur Hygiene in der Primärproduktion
Milchhygiene (MHy)
Es wird überprüft, ob die Milch auf hygienische Art und Weise gewonnen wird und ob die Vorkehrungen gegen Rückstände getroffen wurden, nämlich:
- Die Euterkontrollen werden monatlich durchgeführt, dokumentiert und die Ergebnisse mindestens 3 Jahre aufbewahrt.
- Die Voraussetzungen für die erforderliche Hygiene beim Melken sind getroffen.
- Für die korrekte Wartung der Melkmaschine wird gesorgt.
- Der Reinigungs- und Milchlagerraum sowie der Tank und die milchführenden Anlagen sind sauber und in korrektem Zustand.
- Die Milch wird vorschriftsgemäss filtriert, gekühlt, gelagert und transportiert.
- Das Ablieferungsverbot für Milch wird eingehalten.
> weitere Informationen zur Milchhygiene
Tierarzneimitteleinsatz (TAM)
Hier stellt sich die Frage, ob der korrekte und fachgerechte TAM-Einsatz nachvollziehbar gewährleistet ist. Deshalb werden folgende Punkte überprüft:
- Es ist eine TAM-Vereinbarung mit dem Tierarzt/ der Tierärztin vorhanden, der die TAM auf Vorrat abgibt.
- Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung werden durchgeführt und die Besuche sind korrekt dokumentiert.
- Die Vorratsmenge der TAM entspricht dem Tierbestand.
- Das Behandlungsjournal wird korrekt geführt und 3 Jahre aufbewahrt.
- Zusatzetiketten auf TAM sind mit den erforderlichen Angaben vorhanden und schriftliche Anwendungsanweisungen liegen, wenn nötig, vor.
- Die Inventarliste stimmt mit den auf dem Betrieb vorhandenen TAM überein und die Inventarliste wird 3 Jahre aufbewahrt.
- Die TAM sind zugelassen, nicht abgelaufen und werden richtig gelagert.
- Wenn AMV/FüAM über betriebseigene technische Anlagen verabreicht werden, sind die Anforderungen (Bewilligung von Swissmedic, FTVP-Vertrag, Rezept, Anwendungsanweisung, Anlagedokumentation) erfüllt.
- Falls der Tierhalter die Schmerzausschaltung bei Enthornungen und Frühkastration selber durchführt: Die Anforderungen bezüglich TAMV und TSchV sind erfüllt.
> weitere Informationen zum Tierarzneimitteleinsatz (TAM)
Tiergesundheit (TGS)
Erfolgt die Tierproduktion auf dem Betrieb hygienisch und seuchenunbedenklich?
- Gesundheitszustand und Pflege der Tiere sind in Ordnung.
- Werden Aborte dem Tierarzt gemeldet (Meldepflicht bei Seuchenverdacht).
- Die tierärztliche Betreuung der Tiere ist sichergestellt.
> weitere Informationen zur Tiergesundheit
Tierverkehrskontrolle (TVK)
Hier interessiert uns, ob die Rückverfolgbarkeit des Tierverkehrs gewährleistet ist:
- Die Tiere sind vorschriftsgemäss gekennzeichnet und identifizierbar.
- Der Tierbesstand stimmt mit den Daten der TVD (Rinder, Equiden, Schweine) beziehungsweise mit der Bestandesliste (Rinder, Ziegen) überein.
- Die Begleitdokumente für den Tierverkehr sind vollständig und korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt.
> weitere Informationen zu der Tierverkehrskontrolle
Tierschutz baulich und qualitativ (TSch)
Die Tierschutz-Grundkontrolle in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Kaninchen und / oder Geflügel findet ab 2014 nicht mehr im Rahmen der ÖLN-Kontrolle, sondern integriert in die Veterinärkontrolle statt. Es werden sowohl der bauliche, als auch der qualitative Tierschutz nach den Vorgaben der Technischen Weisung Tierschutz-Grundkontrolle beurteilt. Die Ergebnisse werden in den Tierschutz-Kontrollberichten pro Tierart festgehalten. Der Kontrolleur fasst für den Tierhalter und das VdU die Ergebnisse zusammen und ordnet das Gesamtergebnis einem Dringlichkeitsgrad zu, damit das VdU als zuständige kantonale Tierschutzfachstelle zeitliche angemessen reagieren kann.
Allgemein:
↓ Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen
↓ Technische Weisung Tierschutz – Grundkontrollen in Tierhaltungen
↓ Kontrollhandbücher baulicher und qualitativer Tierschutz
↓ Korrektes Verhalten bei Veterinärkontrollen
Dokumente Nutztiere:
↓ Kontrollberichtsvorlage Nutztiere
↓ Tierkategorien, Kontrollbericht Tierschutz
↓ Anmeldung Veterinärkontrolle
MHy
↓ Überprüfung der Trinkwasserqualität
TAM
↓ Verbotene Abgabe auf Vorrat TAM
TVK
↓ Kennzeichnung von Klauentieren (Technische Weisung)
↓ Anleitung zum Führen der Tierverzeichnisse
TSch
↓ Verschmutzungsindex Rindvieh
> Körper-Konditions-Beurteilung
↓ Bewilligte Netzgeräte ab 01.09.2013
↓ Abmessungen für Aufstallungssysteme
↓ Abzüge bei Tierschutzverstössen
Sömmerungskontrolle
↓ Merkblatt Veterinärkontrollen auf Sömmerungsbetrieben
Fische
↓ Kontrollberichtsvorlage Fische
↓ Dokument über vermehrte Sterblichkeiten
Bienen
↓ Kontrollberichtsvorlage Bienen