Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen
Flüchtlinge aus der Ukraine (Tollwutrisikoland) dürfen in Ausnahmefällen mit ihren Hunden und Katzen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Die Tierbesitzer müssen sich jedoch immer beim Veterinärdienst melden, damit die notwendigen Abklärungen und Registrierungen vorgenommen werden können. Weitere Informationen dazu sind unter Reisen mit Heimtieren (admin.ch) zu finden.