Gewässer- und Umweltschutz
Das Laboratorium der Urkantone verfolgt im Bereich Umwelt folgende Ziele:
- langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Wald, Luft, Klima, biologische und landschaftliche Vielfalt) und Behebung bestehender Beeinträchtigungen;
- Schutz des Menschen vor übermässiger Belastung (Lärm, schädliche Organismen und Stoffe, nichtionisierende Strahlung, Abfälle, Altlasten und Störfälle);
- Schutz des Menschen und erheblicher Sachwerte vor hydrologischen und geologischen Gefahren (Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, Rutschungen, Erosionen und Steinschlag).
Folgende Aufgaben nimmt das Laboratorium der Urkantone wahr:
- beobachten der Umwelt als Grundlage der Ressourcenbewirtschaftung;
- vorbereiten von Entscheiden für eine umfassende und kohärente Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie der Gefahrenprävention;
- umsetzen der gesetzlichen Grundlagen, Unterstützen der Vollzugspartner sowie Informieren über den Zustand der Umwelt und die Möglichkeit, die natürlichen Ressourcen zu nutzen und zu schützen.
Grundwasser im Einzugsbereich von Altlasten und Verdachtsflächen kann durch Sickerwasser kontaminiert sein.
Für die analytisch-chemischen Untersuchungen enthält die Altlastenverordnung (AltlV) einen Katalog häufig vorkommender Schadstoffe mit toxikologisch begründeten Konzentrationswerten. Werden diese Werte überschritten, so müssen in der Regel Massnahmen getroffen werden.
Oft beeinflussen auch Stoffe, die nicht im AltlV-Katalog festgehalten sind, das Grundwasser. Für diesen Fall verordnet die AltlV im Anhang I zu Artikel 9 und 10, Absatz 1, dass ein belasteter Standort nach Gewässerschutzverordnung (GSchV) beurteilt werden muss.
Ihre Anfrage erreicht uns unter umwelt@laburk.ch oder per Telefon 041 825 41 68. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
> Gewässerschutzverordnung (GSchV)
> Altlastenverordnung (AltlV)
> Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)
> Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)
> Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)
> Anforderungen an Aushub- und Ausbruchsmaterial
> Anforderungen an Abfälle für Ablagerung auf Deponie Typ B
> Anforderungen an Abfälle für Ablagerung auf Deponie Typ E
> Vollzugshilfen des BAFU zum Thema Altlasten
Kläranlagen
- Grosskläranlagen: > 10’000 Einwohnergleichwerte (EWG)
- Mittlere Kläranlagen: 2’000 – 10’000 EWG > Auszug GSchV
- Kleinkläranlagen: < 2’000 EWG
- Private Kläranlagen: einige EWG
- Grundwissen über die Funktion einer Kläranlage (VTA)
Neben den Ablaufwerten werden bei Kläranlagen ab 2’000 EGW auch die Reinigungsleistung beurteilt.
Elimination von Mikroverunreinigungen:
Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA)
Verschmutztes Strassenabwasser muss gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) behandelt werden, bevor es versickert oder in einen Vorfluter eingeleitet werden kann. Diese Dokumentation beschreibt den aktuellen Stand der Technik (Anfang 2009) für die Behandlung von Strassenabwasser.
Deponien
- Monitoring von Sickerwasser und Untergrundentwässerung
- Quellwasser / Grundwasser auch mittels Passivsammler
Rechtsgrundlagen
> Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)
> Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)
> Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)
Aushub, Boden, Abfallstoffe
Abfallstoffe, Bauschutt, und Altlasten dürfen nicht unkontrolliert entsorgt werden. Ihre Handhabung wird in der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und den dazu gehörenden Richtlinien fur Verwertung, Behandlung und Ablagerung von mineralischem Aushub-, Abraum- und Abbruchmaterial (Aushubrichtline, AHR) und für die Verwertung mineralischer Bauabfalle (Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch, Mischabbruch) (RVmB) geregelt.
Das Vorgehen und die Methoden zur chemisch-analytischen Untersuchung richten sich nach der Wegleitung des BAFU über die Messmethoden im Abfall- und Altlastenbereich und dem Stand der Labortechnik.
Schiessanlagen
Die Kugelfänge von Schiessanlagen sind meist stark mit verschiedenen Schwermetallen belastet und rücken zunehmend als bedeutende Schadstoffquellen in den Blickpunkt. Auf Grund der Zusammensetzung der Geschosse macht Blei den grössten Anteil der Belastung aus. Wir unterstützen Sie gerne in der Planung, Entsorgung des belasteten Bodens und Sanierung Ihrer Schiessanlage.
> Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)
> Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden
Schlacke von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)
Heute werden nicht verwertbare brennbare Abfälle in 30 KVA thermisch behandelt. Modernste Technologien sorgen in den KVA für einen minimalen Ausstoss an Schadstoffen und ermöglichen eine effiziente Behandlung der brennbaren Abfälle. Dabei fallen jährlich rund 800 000 Tonnen Schlacke und 80 000 Tonnen Filterasche an, die es umweltverträglich zu entsorgen gilt.
Klärschlamm
In den kommunalen Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz fallen jährlich etwa 4 Millionen Tonnen flüssiger Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) von rund 200’000 Tonnen an.
Ökologische Beurteilung
Der Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber eben auch Schwermetalle, potenzielle Krankheitserreger und organische Schadstoffe. Der ökologische Wert des Klärschlamms als Dünger war deshalb immer wieder umstritten. Dem grundsätzlich sinnvollen Kreislaufgedanken für pflanzliche Düngstoffe stehen Befürchtungen über mögliche Langzeitschäden in Böden und gesundheitliche Bedenken gegenüber.
Schliesslich wurde per 1. Mai 2003 mit dem schrittweisen Verbot der Düngung mit Klärschlamm – vorerst für Futter- und Gemüseflächen, später auch für die übrigen düngbaren Flächen – das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz umgesetzt.
Verbot der Düngung mit Klärschlamm
Aufgrund der Beendigung der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft muss Klärschlamm in geeigneten Anlagen verbrannt oder dann mit anderen thermischen Verfahren umweltverträglich behandelt werden (Art. 11 TVA, SR 814.600).
Weitere Links:
DÜFUR: Dauerüberwachung der Fliessgewässer der Urschweiz nach Modul-Stufen-Konzept F
Ziel des Projektes ist die Entwicklung standardisierter Methoden für die Untersuchung und Bewertung des Zustandes der Fliessgewässer in der Schweiz. In unterschiedlicher Bearbeitungsintensität (Stufen) erfassen die Methoden strukturelle und hydrologische, biologische, chemische sowie ökotoxikologische Aspekte der Gewässerqualität. Die entwickelten Methoden richten sich als Vollzugshilfen an die kantonalen Fachstellen.
> chemische / physikalische Parameter (BAFU)
> Bioindikatoren (Kieselalgen)
> Beurteilung nach Modul-Stufen-Konzept
Seit 2001 werden die Daten der Fliessgewässer in der Urschweiz erhoben und in Tabellen farblich untermalt.
Mikroverunreinigung in den Gewässern
Aktuell stellt der Eintrag von synthetischen, organischen Spurenstoffen in die Gewässer eine grosse Herausforderung dar. Dies betrifft primär synthetische organische Stoffe des täglichen Gebrauchs. In der Schweiz werden gegenwärtig insgesamt über 30 000 synthetische organische Stoffe verwendet. Viele davon gelangen mit dem Abwasser über die Kanalisationen, Regenentlastungen, Abwasserreinigungsanlagen, aber auch über andere Pfade direkt in die Gewässer, wo sie in sehr tiefen Konzentrationen nachgewiesen werden können.
Neben Nanometallen (z.B. Nanosilber in Klimaanlagen, Sportsocken, Fassaden etc.), Nanotubes (siehe oben) fallen Stoffe wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, Biozide, Pharmaka oder Inhaltstoffe von Körperpflegeprodukte und Reinigungsmittel.
> Mikroverunreinigung in den Gewässern BAFU 2009
> Mikroverunreinigung in den Gewässern BAFU 2015 (diffus)
Links:
> Cercl’eau (Vereinigung der kantonalen Fachleute für Gewässerbiologie und Gewässerchemie)
> Labeaux (Kompetenznetzwerk der kant. Gewässerschutz- und Umweltschutzlaboratorien)
> Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Wasser ist ein wichtiger einheimischer Rohstoff. Über 80% des Trinkwassers der Schweiz werden aus Grundwasser gewonnen. Zudem ist Grundwasser ein zentrales Element des natürlichen Wasserkreislaufs und speist wertvolle Lebensräume, wie Quellbiotope, Moore und Feuchtgebiete.
Publikation BAFU:
> Probenahme von Grundwasser bei belasteten Standorten
Links zu Geodaten:
Asche aus Kleinholzfeuerungen
Auszug aus dem Jahresbericht 2009 (Laboratorium der Urkantone)
Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen giftiger Substanzen. Bereits kleine Mengen an mitverbrannten belasteten Abfällen konnen zu einer starken Erhöhung der Schwermetall-, Dioxin- (PCDD) und Furan- (PCDF) Gehalte in den Aschen führen. Die Schadstoffe belasten die Luft und schlagen sich im Boden nieder.
Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art in Holzfeuerungen verboten. Die Rückstände des verbrannten Abfalls konnen chemisch sowie physikalisch mittels Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) in der Asche nachgewiesen werden. In Anlehnung an die Holzkampagne 97 sind folgende Schwermetalle zwingend zu bestimmen: Chrom, Kupfer, Eisen, Mangan, Nickel, Blei, Zink, Arsen und Cadmium.
Die Elemente Blei, Zink, Kupfer, Nickel, Eisen, Mangan und Chrom sind in Holzaschen deutlich vertreten und mit den mobilen RFA-Spektrometern gut erfassbar. Mangan ist zusammen mit Kalium ein typisches Holzaschenelement. Fur Eisen existieren keine Literaturwerte. Die verlangten, tiefen Nachweisgrenzen im unteren ppm-Bereich fur die Elemente Cadmium, Arsen und Quecksilber werden mit der RFA-Methode nicht erreicht. Bei Brennstoffmissbrauch scheinen diese Elemente jedoch nicht die massgebenden Informationen zu liefern. Die folgenden Elemente lassen sich rasch, unkompliziert und zerstorungsfrei mit der mobilen RFA bestimmen: Chrom, Kupfer, Eisen, Mangan, Nickel, Blei und Zink.
Die Beurteilungswerte berücksichtigen die Richtwerte gemass EMPA-Schnelltest, die Literaturangaben für Rostasche von naturbelassenem Holz und die Messunsicherheiten einschliesslich Probenahme.
Wenn mindestens einer der Richtwerte um mehr als 100% uberschritten ist, gilt die Verbrennung von unerlaubtem Material als nachgewiesen. Zurzeit sind in der Schweiz keine gesetzlich verankerten Grenzwerte fur die Schadstoffgehalte von Holzbrennstoffen und deren Aschen verfügbar. Das Laboratorium der Urkantone leistet mit seinen Messungen einen Beitrag zur Absicherung und allenfalls Verbesserung der bestehenden Beurteilungsgrundlagen.
Rechtsgrundlagen
> Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
> Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VEVA)
Altholz
Für Betriebe von Anlagen für die Zwischenlagerung, Zerkleinerung, Verwertung und Verbrennung von Holzabfällen gibt es vertiefte Informationen auf der Homepage des BAFU. Untere anderem werden die periodische Kontrollen von Holzabfällen je nach Holzabfallmengen, mindestens aber einmal jährlich, und das Analyseverfahren vorgeschrieben (siehe unten Link zum BAFU, Bundesamt für Umwelt).
Rechtsgrundlagen
> Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
> Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VEVA)
> Schadstoffgehalte in Holzabfällen
Links zu den Umweltschutzämtern der Zentralschweiz
> SZ: Amt für Umwelt und Energie
> OW: Amt für Landwirtschaft und Umwelt
> GL: Umweltschutz und Energie
Weitere Links
> ZUDK: Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen
See- und Umweltschutzpolizei
→ Innerschwyz: 041 819 57 48
→ Ausserschwyz: 055 410 44 93